FABEMZA B.V.
Aalsmeerderweg 249-R
1432 CM Aalsmeer
Niederlande
Handelskammer: 74568175
UST ID.NR. NL859951637B01
IBAN: NL95ABNA0843244682
1.Artikel: Anwendbarkeit/Definitionen
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, sowohl wie für alle Kauf- und Verkaufsverträge von Fabemza B.V., mit Sitz in Amsterdam, nachfolgend als „Verkäufer“ bezeichnet. Der Vertragspartner wird von hier anals „Käufer“ bezeichnet.
- „Schriftlich“ im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedeutet: per Brief, Email, Fax oder jede andere Art der Kommunikation, die als Äquivalent zu den genannten Verfahren im Hinblick auf technologische Fortschritte und herkömmliche Verfahren anzusehen ist.
- Die mögliche Nichtigkeit einer Bestimmung, ganz oder teilweise, in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.
- Im Falle von Unstimmigkeiten oder Konflikt zwischen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und einer Übersetzung dieser, ist der niederländische Originaltext maßgebend.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Folgeaufträge und Aufträge, die Teil eines bestehenden Abkommens sind.
- Eine dauerhafte Geschäftsbeziehung besteht, wenn der Verkäufer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereits mehrmals an die Käuferseite übersendet hat. Wenn dies der Fall ist, ist der Verkäufer nicht verpflichtet, für jede neue Vereinbarung diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu übersenden.
2. Artikel: Angebote, Vorschläge, Preise
- Jedes Angebot und jeder Vorschlag des Verkäufers ist gemäß der Laufzeit des Angebots oder Vorschlags gültig. Ein Angebot oder Vorschlag ohne Gültigkeitsdauer ist freibleibend. Der Verkäufer ist berechtigt, ein Angebot oder einen Vorschlag, innerhalb von maximal 2 Werktagen nach Eingang, zu widerrufen, wenn das Angebot oder der Vorschlag unverbindlich war.
- Die Preise der angegebenen Angebote, Vorschläge und Preislisten sind ohne BTW (niederländische MwSt). Ferner sind mögliche Kosten, wie Transport-, Versand-, und Bearbeitungskosten, sowie Bearbeitungsgebühren oder Kostenansprüche Dritter im ausgeschriebenen Preis nicht inbegriffen.
- Ein zusammengesetztes Angebot oder Vorschlag verpflichtet den Verkäufer nicht einen Teil der angebotenen Leistung gegen einen entsprechenden Teil des Preises zu liefern.
- Wenn das Angebot oder der Vorschlag auf Angaben des Käufers basiert und diese Informationen falsch oder unvollständig erscheinen oder sich zu einem späteren Zeitpunkt ändern sollten, hat der Verkäufer das Recht, die angegebenen Preise und Lieferbedingungen anzupassen.
- Das Angebot, der Vorschlag und die Preise gelten nicht automatisch für Wiederholungs- oder Teilbestellungen.
- Muster und Modelle, die angezeigt bzw. zur Verfügung gestellt werden, sowie Angaben über Farben, Größen, Gewichte und andere Beschreibungen in Prospekten, Werbematerial oder auf der Webseite des Verkäufers sind so genau wie möglich, aber auch nur als Leitfaden zu verstehen. Der Käufer kann keine Rechte daraus ableiten.
- Die Muster und Modelle bleiben Eigentum des Verkäufers und sind auf Anfrage und auf Kosten des Käufers an den Verkäufer zurückzugegeben.
- Treten (Kosten-) Preisänderungen zu Lasten des Verkäufers zwischen dem Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages und dessen Ausführung, aufgrund von Rechtsvorschriften und Verordnungen, staatlichen Maßnahmen, Währungsschwankungen oder Preisänderungen der benötigten Materialien und Rohstoffe auf, ist der Verkäufer berechtigt die vereinbarten Preise zu erhöhen und diese an die andere Partei weiterzureichen.
3. Artikel: Einrichtung Vereinbarungen
- Der Kaufvertrag tritt in Kraft, wenn der Käufer das Angebot des Verkäufers annimmt, auch dann, wenn die Annahme durch unwesentliche Punkte von dem Angebot abweicht. Wenn jedoch die Annahme durch den Käufer in wesentlichen Punkten abweicht, tritt der Kaufvertrag nur dann in Kraft, wenn der Verkäufer den Abweichungen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
- Der Verkäufer ist nur an:
- eine Bestellung ohne vorheriges Angebot;
- mündliche Vereinbarungen;
- Ergänzungen oder Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Vereinbarungen;
gebunden, wenn der Verkäufer dies dem Käufer schriftlich bestätigt hat, oder so bald der Verkäufer - ohne Einwände des Käufers –mit der Erfüllung der Bestellung, oder Vereinbarung begonnen hat.
4. Artikel: Beteiligung Dritter
Falls, laut Verkäufer, die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages dies verlangt, hat der Verkäufer das Recht, bestimmte Lieferungen durch Dritte durchführen zu lassen.
5. Artikel: Verpflichtungen des Käufers
- Der Käufer muss sicherstellen, dass sämtliche Angaben, die für die Ausführung des Kaufvertrages benötigt werden, für den
Verkäufer rechtzeitig und in angemessener Art und Weise zugänglich sind, und dass die Informationen richtig und vollständig sind.
- Der Käufer kann nur Artikel weiterverkaufen, die vom Verkäufer oder dessen Lieferanten in der Originalverpackung geliefert worden sind. Der Käufer darf keine Änderungen an der Originalverpackung vornehmen und muss jegliche Beschädigungen vorbeugen.
- Wenn die oben genannten Verpflichtungen nicht in vollem Umfang oder fristgerecht erfüllt werden, ist der Verkäufer berechtigt, die weitere Ausführung des Kaufvertrages so lange auszusetzen, bis der Käufer seine Verpflichtungen erfüllt hat. Die Kosten im Zusammenhang mit der Verzögerung und die Folgen, die sich daraus ergeben, erfolgen auf Kosten und Risiko des Käufers.
- Wenn der Käufer seine Verpflichtungen nicht erfüllt und der Verkäufer die Leistung der anderen Partei nicht einfordert, erlischt damit nicht die Berechtigung des Käufers, die Leistungen zu einem späteren Zeitpunkt einzufordern.
- Der Käufer ist verpflichtet, seinen Kunden den jeweiligen Verkaufspreis oder Mindestverkaufspreis, der durch den Verkäufer oder einem Lieferanten festgelegt worden ist, zu berechnen. Sollte der Käufer gegen diese Auflage verstoßen, so erhebt der Verkäufer eine sofort zu zahlende Vertragsstrafe von € 500,00 pro Verstoß, ohne dabei sein Recht auf Anspruch des vollen Entgeltes zu verlieren.
- Der Käufer hat das uneingeschränkte Recht, den Warenverkauf an seine Kunden (Nutzer), potenzielle Kunden, sowie indirekte Kunden, die von Dritten beliefert werden, zu verweigern, wenn bestimmte Kriterien verletzt werden. Der Käufer ist verpflichtet die Punkte aufzuführen, wenn diese nicht den Richtlinien entsprechen.
6. Artikel: Lieferung, Lieferfristen
- Vereinbarte Lieferfristen sind nicht als strikte Fristen anzusehen. Falls der Verkäufer seine Lieferverpflichtungen ganz oder nicht rechtzeitig erfüllt, muss der Käufer dem Verkäufer in Verzug setzen und eine angemessene Frist für die Erfüllung der Verpflichtungen zu einem späteren Zeitpunkt gewähren.
- Der Verkäufer ist berechtigt, in Phasen zu liefern, wobei jede Teillieferung gesondert in Rechnung gestellt werden kann.
- Das Risiko über die zu liefernden Artikel geht zum Zeitpunkt der Lieferung an den Käufer über. Dies ist der Moment, in dem die zu liefernden Artikel die Räumlichkeiten, das Lager oder das Geschäft des Verkäufers verlassen oder in dem Moment, in dem der Verkäufer dem Käufer mitgeteilt hat, dass er die Artikel in Empfang nehmen kann.
- Versendung und Beförderung der Gegenstände erfolgt auf Kosten und Risiko des Käufers, in einer Art und Weise, die vom Verkäufer gewählt worden ist. Der Verkäufer haftet für keine Schäden, gleich welcher Art, egal ob an den Artikeln selbst oder nicht, die mit der Versendung oder Beförderung in Zusammenhang stehen.
- Wenn der Verkäufer die Artikel selbst an den Käufer liefert, geht das Risiko über die Artikel in dem Moment an den Käufer über, in dem, die Artikel bei dem Käufer eintreffen und der Käufer die Artikel tatsächlich zur Verfügung hat.
- Wenn es für den Verkäufer unmöglich erscheint dem Käufer die (in der vereinbarten Weise) bestellten Artikel aufgrund von Umständen im Risikobereich des Käufers zu liefern, oder wenn die Artikel nicht abgeholt werden, ist der Verkäufer berechtigt die Artikel auf Kosten und Risiko des Käufers zu lagern. Nachdem die Käuferseite über die Einlagerung informiert wurde, sollte sie dem Verkäufer ermöglichen, innerhalb einer Frist, die durch den Verkäufer bestimmt wird, die Artikel innerhalb dieser Frist zu liefern oder die Artikel innerhalb dieser Frist abzuholen.
- Falls der Käufer, innerhalb der im vorherigen Paragraphen beschriebenen Frist, seine Kaufverpflichtungen immer noch nicht erfüllt, ist der Käufer sofort in Verzug. Der Verkäufer ist dann berechtigt, durch eine schriftliche Mitteilung den Vertrag voll oder teilweise mit sofortiger Wirkung zu kündigen und die Artikel an Dritte zu verkaufen, ohne dass der Verkäufer verpflichtet ist für Schäden, Kosten oder Zinsen, die sich daraus ergeben aufzukommen. Hiervon unberührt bleibt die Pflicht des Käufers den Verkäufer für (Lager-) Kosten, Verlust wegen Verzuges, entgangenen Gewinn oder sonstige Schäden zu entschädigen. Außerdem bleibt der Verkäufer berechtigt, die Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers zu einem späteren Zeitpunkt in Anspruch zu nehmen.
- Die vereinbarte Lieferfrist wird erst dann wirksam, wenn der Verkäufer alle Informationen, die für die Lieferung und die mögliche vereinbarte (Voraus-) Zahlung durch den Käufer, erhalten hat. Sollte es zu einer Verzögerung deswegen kommen, wird die Lieferfrist angemessen verlängert.
7. Artikel: Verpackung
- Packmittel, die zur Mehrfachverwendung vorgesehen sind, bleiben das Eigentum des Verkäufers. Der Käufer darf diese Packmittel nur für den vorgesehenen Zweck verwenden.
- Der Verkäufer bestimmt, wann die Packmittel durch den Käufer zurückzugegeben sind. Außerdem bestimmt der Verkäufer wann er die Packmittel selbst einsammelt und auf wessen Kosten dies geschieht
- Der Verkäufer ist berechtigt von dem Käufer eine Gebühr für diese Packmittel zu verlangen. Wenn die Packmittel durch den Käufer innerhalb des vereinbarten Zeitraums kostenlos zurückgegeben worden sind, muss der Verkäufer diese Packmittel zurückzunehmen und die Gebühr für die Packmittel dem Käufer zurück erstatten oder alternativ von den Packmittelgebühren zukünftiger Lieferungen abziehen. Der Verkäufer hat jederzeit das Recht auf Abzug einer Bearbeitungsgebühr von 10 % von dem zu begleichenden oder zu erstattenden Betrag.
- Wenn die Verpackung beschädigt, unvollständig oder zerstört wurde, haftet der Käufer für den Schaden und der Anspruch auf Rückzahlung der Gebühr erlischt.
- Wenn der im vorherigen Absatz genannte Schaden höher als die Gebühr ist, muss der Verkäufer die Packmittel nicht zurücknehmen. Der Verkäufer hat dann das Recht, die Packmittel dem Käufer zum Selbstkostenpreis, abzüglich der schon geleisteten Gebühr, in Rechnung zu stellen,
- Packmittel zur Einzelnutzung müssen vom Verkäufer nicht zurückgenommen werden und können dem Käufer überlassen werden. Mögliche Kosten für die Entsorgung trägt der Käufer.
8. Artikel: Beschwerden und Reklamationen
- Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferten Artikel, sofort nach Erhalt der Ware auf sichtbare Mängel, Defekte, Schäden und Mengenabweichungen zu kontrollieren und diese im Frachtbrief oder –Zettel zu notieren und innerhalb von 24 Stunden an zu emailen. Falls ein Frachtbrief oder –Zettel nicht enthalten ist, ist der Käufer verpflichtet, dem Käufer schriftlich / per Email an über etwaige Mängel, Defekte etc. innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Artikel zu informieren. Sonstige Beanstandungen müssen dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung, aber höchstens innerhalb der vereinbarten Garantiezeit, schriftlich gemeldet werden. Bei Versäumnis der Benachrichtigung, hat der Käufer alle daraus resultierenden Risiken zu tragen. Wenn kein expliziter Garantiezeitraum vereinbart worden ist, soll eine Garantiezeit von einer Saison bis zu einem Jahr, nach Lieferung, gelten.
- Wenn eine Beschwerde beim Verkäufer nicht im Rahmen, der in den vorangegangenen Paragraphen genannten Bedingungen eingegangen ist, so ist es nicht möglich, einen Anspruch aufgrund der vereinbarten Garantie zu machen.
- Die bestellten Artikel werden, sofern beim Verkäufer auf Lager, in der (Großhandels-) Verpackung und Menge geliefert. Ansonsten wird die Mindestbestellmenge geliefert. Kleine Unterschiede im Hinblick auf die angegebenen Maße, Gewichte, Zahlen, Farben usw., innerhalb der Industrienorm, gelten nicht als Fehler des Verkäufers. In solch einem Fall, ist es nicht möglich, einen Garantieanspruch zu erheben.
- Beschwerden haben keine aufschiebende Wirkung auf die Zahlungsverpflichtungen des Käufers.
- Der Käufer muss dem Verkäufer die Möglichkeit einräumen, die Beschwerde zu untersuchen und ihm alle, für die Beschwerde relevanten, Informationen bereitzustellen. Wenn die Artikel für die Untersuchung zurückgegeben müssen, muss der Vertragspartner die Kosten dafür tragen, es sei denn, die Beschwerde ist ausreichend begründet. Das Transport-Risiko trägt immer der Käufer.
- In allen Fällen, wird die Art und Weise der Rücksendung vom Verkäufer bestimmt und muss in der Originalverpackung oder einer Einwegverpackung erfolgen.
- Reklamationen aufgrund von Unvollkommenheiten und Eigenschaften von Artikeln, die aus natürlichen Materialien hergestellt worden sind, sind ausgeschlossen, wenn diese Unvollkommenheiten oder Eigenschaften Teil der Materialien sind.
- Reklamationen aufgrund von Verfärbungen und kleinen Farbabweichungen sind ausgeschlossen.
- Reklamationen von Artikeln, die ganz oder in ihrer Zusammensetzung geändert worden sind, oder, die vollständig oder teilweisebehandelt oder verarbeitet worden sind, sind ausgeschlossen.
9. Artikel: Garantien
- Der Verkäufer stellt sicher, dass die vereinbarten Lieferungen, entsprechend und gemäß der, in der Branche anwendbaren Normen, durchgeführt werden. Jedoch gibt der Verkäufer niemals weitere Garantien in Bezug auf diese Lieferungen als ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart worden ist.
- Der Verkäufer haftet während der Garantiezeit für die gewohnte Qualität und Zuverlässigkeit der gelieferten Artikel.
- Wenn der Hersteller oder Lieferant eine Garantie, für die vom Verkäufer gelieferten Artikel bereitstellt, gilt diese Garantie auf diegleiche Weise zwischen den Parteien. Der Verkäufer unterrichtet den Vertragspartner in dieser Hinsicht.
- Falls der Käufer die Artikel für einen anderen, als den für diese Artikel üblichen Zweck bearbeiten, behandeln oder verwenden möchte, garantiert der Verkäufer für diese Art der Benutzung nur dann, wenn er dies zuvor ausdrücklich schriftlich gemacht hat.
- Anspruch auf Garantie erfolgt erst dann, wenn der Käufer den vereinbarten Preis bezahlt hat.
- Wenn der Käufer einen rechtmäßigen Garantieanspruch hat, hat sich der Verkäufer nach eigenem Ermessen, um die Reparatur oder den Austausch des Artikels, um die Erstattung oder eine Reduzierung des vereinbarten Preises zu kümmern. Wenn es zusätzliche Schäden gibt, gelten die unter Artikel 10 Haftung festgelegten Bedingungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
10. Artikel: Haftung
- Es wird keine Haftung, für Garantien die nicht ausdrücklich vom Verkäufer gegeben oder mit ihm vereinbart worden sind,
übernommen.
- Vorbehaltlich der Bestimmungen des vorstehenden Paragraphen, haftet der Verkäufer nur für direkte Schäden. Haftung des Verkäufers für Folgeschäden wie Handelsverluste, Verdienstausfall und Verluste, Schäden durch Verzögerung, sowie persönliche oder körperliche Verletzungen werden ausdrücklich ausgeschlossen.
- Der Käufer ist verpflichtet alle erforderlichen Maßnahmen zur Verhinderung oder Begrenzung des Schadens zu treffen.
- Wenn der Verkäufer für den Schaden des Käufers haftet, ist der Entschädigungsbetrag des Verkäufers zu jeder Zeit durch den Höchstbetrag der Versicherung – wo zutreffend – zu begrenzen. Zahlt die Versicherung nicht, oder wenn der Schaden nicht durch die Versicherung des Verkäufers abgedeckt wird, so ist die Haftung auf Schadensersatz auf den Rechnungsbetrag der gelieferten Artikel begrenzt.
- Der Käufer muss dem Verkäufer innerhalb von spätestens 6 Monaten, nachdem der ihm erlittene Schaden bekannt geworden ist oder es hätte bekannt sein müssen, verklagen.
- Der Verkäufer haftet nicht und der Käufer kann keinen Anspruch aufgrund der geltenden Garantie machen, wenn der Schaden durch:
- Unsachgemäße Verwendung oder wenn die gelieferten Waren entgegen des Verwendungszweckes oder entgegen Anweisungen, Beratung, Betrieb, Anleitungen, Broschüren, etc., die durch oder im Auftrag des Verkäufers bereitgestellt wurden verwendet wurden;
- fehlerhafte Aufbewahrung (Lagerung) oder Wartung der Gegenstände;
- Fehler oder unvollständige Angaben durch oder im Namen des Vertragspartners gegenüber dem Eigentümer.
- Anweisungen des oder im Namen des Vertragspartners;
- die Wahl des Vertragspartners, die abweicht von dem Ratschlag des Eigentümers oder von dem, was üblich ist;
- die Entscheidung des Vertragspartners in Bezug auf die zu liefernden Produkte.
- Reparaturen, sonstige Arbeiten, oder die durchgeführte Verarbeitung der gelieferten Artikel von oder im Namen des Vertragspartners ohne ausdrückliche, vorherige, schriftliche Genehmigung des Eigentümers.
- Der Käufer haftet für alle Schäden, die sich, aus den im vorherigen Paragraphen genannten Fällen ergeben und schützt den Verkäufer explizit gegen Ansprüche Dritter diese Schäden zu kompensieren.
- Die Haftungsbeschränkungen, die in diesem Artikel genannt wurden gelten nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz bzw. Rücksichtslosigkeit durch den Verkäufer oder eine Aufsichtspersonen auf Management-Ebene zurückzuführen sind, oder sich zwingenden gesetzlichen Bestimmungen widersetzt. Nur in diesen Fällen haftet der Verkäufer für den Käufer, gegenüber Ansprüchen Dritter.
11. Artikel: Zahlung
- Der Verkäufer ist immer berechtigt vom Käufer eine (teilweise)Vorauszahlung oder jede andere Sicherheit für die Zahlung zu
verlangen.
- Zahlung sollte sofort, entweder durch Bargeld, alle üblichen Kreditkarten, oder per Banküberweisung, erfolgen. Es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart, Zahlung sollte innerhalb von 14 oder 30 Tagen nach Eingang der Rechnung geleistet werden. Die Rechnung gilt als korrekt, wenn der Käufer sie nicht innerhalt der Zahlungsfrist beanstandet hat.
- Wenn eine Rechnung nicht vollständig innerhalb der Frist, die im vorherigen Paragraphen benannt worden ist, bezahlt wurde, oder wenn es nicht möglich war den Betrag per Lastschrift zu begleichen, ist der Verkäufer berechtigt einen Verzugszins in Höhe von 2 % pro Monat gegenüber dem Käufer zu erheben. Der Zinsbetrag wird auf Grundlage des Gesamtbetrags berechnet und anteilige Monate werden als volle Monate berechnet.
- Wenn der Käufer, nach Erhalt der Benachrichtigung, immer noch nicht zahlt, hat der Verkäufer außerdem das Recht, die außergerichtlichen Inkassogebühren dem Vertragspartner, in Höhe von 15 % der Rechnungssumme oder mindestens € 150,00 in Rechnung zu stellen.
- Bei unvollständiger Zahlung durch den Käufer ist der Verkäufer berechtigt, den Vertrag ohne schriftliche Mahnung zu beenden oder seine Verpflichtungen auszusetzen, bis der Käufer die Zahlung in voller Höhe geleistet, oder entsprechende Sicherheiten bereitgestellt hat. Der Verkäufer hat auch dann das eingangs genannte Recht zur Aussetzung des Vertrages, wenn es legitime Gründe gibt, an der Kreditwürdigkeit des Käufers zu zweifeln, noch bevor dieser in Zahlungsverzug gerät.
- Die Zahlungen des Käufers werden vom Verkäufer zuerst für die Tilgung der Forderungen aus Zinsen und ausstehenden Kosten aufgewendet und dann für die ältesten, offenen Rechnungen verwendet, es sei denn der Käufer hat schriftlich erklärt, dass die Zahlungen für ausstehende Rechnungen benutzt werden sollen.
- Der Käufer kann keine Ansprüche gegenüber dem Verkäufer aus Reklamationen geltend machen. Dies gilt auch, wenn der Käufer eine (vorübergehende) Zahlungsaussetzung beantragt hat oder insolvent ist.
- Falls der Kunde (Käufer) trotz Mahnungen nicht bezahlt, so ist dieser, ohne weitere Ankündigung voll verantwortlich für alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die Esseph (Verkäufer) aufgefordert und gezwungen ist zu tun.
12. Artikel: Eigentumsvorbehalt
- Der Verkäufer hat Eigentumsvorbehalt über alle gelieferten Artikel bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Käufer alle
Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verkäufer vollständig erfüllt hat.
- Die im vorherigen Artikel genannten Zahlungsverpflichtungen bestehen aus Zahlungen des Kaufpreises, erhöht durch die Forderungen im Zusammenhang mit der Lieferung der Artikel, sowie Forderungen in Bezug auf Schäden, die auf Pflichtversäumnisse des Vertragspartners inklusive Schadensersatzzahlungen, außergerichtliche Inkassogebühren, Zinsen und mögliche Strafen, zurückzuführen sind.
- Wenn sich dies auf die Lieferung von identischen, nicht individualisierten Artikeln bezieht, gelten die Artikel, der Warensendung mit der ältesten Rechnung, als die zuerst verkauften Artikel. Bei der Berufung auf Eigentumsvorbehalt, besteht Eigentumsvorbehalt daher bei gelieferten Artikeln, die noch auf Lager im Geschäft bzw. Bestandteil des Inventars und Ausrüstung des Käufers sind.
- Alle Artikel, bei denen Eigentumsvorbehalt besteht, können im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit durch den Käufer nicht verkauft werden, es sei denn, der Käufer hat auch Eigentumsvorbehalt auf die gelieferten Artikel bei seinen Kunden.
- Solange der Eigentumsvorbehalt bei den gelieferten Artikeln besteht, darf der Käufer die Artikel in keiner Weise verpfänden oder es zu lassen, dass ein Geldgeber Artikel unter seine (tatsächliche) Kontrolle bringt, etwa durch Pfandlisten.
- Der Käufer muss dem Verkäufer unverzüglich benachrichtigen, wenn Dritte vortäuschen, Eigentum oder andere Rechte an den Artikeln, die unter Eigentumsvorbehalt stehen, zu haben.
- Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, muss der Käufer die Artikel sorgfältig aufbewahren und erkennbar als Eigentum des Verkäufers kennzeichnen.
- Der Käufer, ist verpflichtet eine Betriebsunterbrechungs- oder Hausratsversicherung abzuschließen, die die gelieferten Artikel, die unter Eigentumsvorbehalt stehen in der Police enthalten und dem Verkäufer auf Anfrage Einblick in die Versicherungspolice und die begleitenden Prämienzahlungen zu gewähren.
- Wenn der Käufer die Bestimmungen dieses Artikels verletzt, oder wenn der Verkäufer Eigentumsvorbehalt geltend macht, hat der Verkäufer und seine Mitarbeiter das unwiderrufliche Recht, die Räumlichkeiten des Käufers zu betreten und die Artikel unter Eigentumsvorbehalt zurückzuholen. Dies gilt unabhängig von dem Anspruch des Verkäufers auf Ersatz von Schäden, entgangenen Gewinnen, sowie Zinsen und dem Recht, den Vertrag ohne vorherige schriftliche Mahnung zu beenden.
13. Artikel: Konkurs, Insolvenz usw.
- Der Verkäufer hat immer das Recht, den Vertrag, ohne vorherige schriftliche Mahnung an den Käufer, zu beenden, in dem Zeitpunkt, in dem Käufer:
- Konkurs angemeldet oder Antrag auf Insolvenz stellt;
- eine (temporäre) Zahlungsaussetzung beantragt;
- der Zwangsvollstreckung unterliegt;
- unter Vormundschaft oder richterliche Aufsicht gestellt ist;
- nicht über sein Vermögen verfügen kann bzw. über einen Teil oder die Gesamtheit seines Vermögens Rechtsfähigkeit verliert.
- Der Käufer muss seinen Vormund oder Verwalter immer über den (Inhalt des) Vertrag(es) und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterrichten.
14. Artikel: Höhere Gewalt
- Im Fall von höherer Gewalt seitens des Käufers oder des Verkäufers hat der Verkäufer das Recht, den Vertrag durch eine schriftliche Erklärung an den Käufer zu beenden, oder die Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Käufer für einen angemessenen Zeitraum auszusetzen, ohne eine Entschädigung zahlen zu müssen.
- Höhere Gewalt in Bezug auf den Verkäufer im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen umfasst einen nicht schuldhaften Mangel durch den Verkäufer, einen nicht schuldhaften Mangel Dritter oder Lieferanten, die vom Verkäufer beschäftigt werden, oder andere schwerwiegende Gründe seitens des Verkäufers.
- Umstände die der Verkäufer als Höhere Gewalt betrachtet: Krieg, Aufstand, Mobilisierung, Unruhen zu Hause und im Ausland, staatliche Maßnahmen, Streiks innerhalb des Unternehmens des Verkäufers, sowie des Käufers oder eine Bedrohung dieser und anderer Umstände, Störung der bestehenden Wechselkurse zum Zeitpunkt der Vereinbarung, Betriebsstörungen durch Feuer, Einbruch, Sabotage, Stromausfall, Internet- oder Telefonausfälle, Naturphänomene, (Natur-) Katastrophen und dergleichen, sowie Verkehrsprobleme und Übermittlungsprobleme entstanden durch Wetterbedingungen, Straßensperrungen, Unfällen, Strom sowie Import und Export behindernden Maßnahmen.
- Falls höhere Gewalt eintritt, wenn nur ein Teil des Vertrags erfüllt worden ist, ist der Käufer verpflichtet, seine Verpflichtungen bis zu diesem Zeitpunkt, gegenüber dem Verkäufer zu erfüllen.
15. Artikel: Widerruf, Aussetzung
- Wenn der Käufer den Kaufvertrag vor oder während der Ausführung beenden möchte, ist er zu einer Entschädigungszahlung, dessen Höhe der Verkäufer bestimmt, verpflichtet. Diese Entschädigungszahlung umfasst alle Kosten, die dem Verkäufer bereits entstanden sind und alle Schäden, die durch die Annullierung des Kaufvertrages, einschließlich des entgangenen Gewinns, entstehen. Der Verkäufer ist berechtigt, die eingangs genannte Entschädigungszahlung zu erheben und – nach eigenem Ermessen und abhängig von den bereits getätigten Lieferungen – 20 bis 100 % des vereinbarten Preises dem Käufer zu berechnen.
- Der Käufer haftet gegenüber Dritten für die Folgen des Widerrufs und schützt den Verkäufer gegen Ansprüche Dritter, die sich daraus ergeben.
- Der Verkäufer ist berechtigt, die von dem Käufer bereits geleisteten Zahlungen mit den fälligen Entschädigungszahlungen zu verrechnen.
- Sollte die Ausführung des Kaufvertrags auf Wunsch des Käufers ausgesetzt werden, sind die bis dahin entstandenen Kosten, augenblicklich fällig und zahlbar und der Verkäufer hat das Recht diese dem Käufer in Rechnung zu stellen. Darüber hinaus hat der Verkäufer das Recht, dem Käufer alle bereits entstandenen Kosten, sowie alle Kosten, die während der Aussetzungsfrist entstehen, zu berechnen.
16. Artikel: Recht/Gerichtsstand
- Die Vereinbarung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer unterliegt ausschließlich niederländischem Recht.
- Die Anwendbarkeit des Wiener-Kaufrechts (CISG) ist ausdrücklich ausgeschlossen.
- Streitigkeiten sind immer beim zuständigen Gericht am Ort des Verkäufers eingerichtet einzureichen. Jedoch hat der Verkäufer das Recht die Streitigkeit bei dem zuständigen Gericht des Käufers einzureichen.
- Wenn der Käufer außerhalb der Niederlande ansässig ist, behält sich der Verkäufer das Recht vor, den Rechtsstreit an das zuständige Gericht in dem Land oder dem Staat des Käufers zu geben.